AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MaxSimson.Photos

I. Allgemeines

Der Auftraggeber – im Folgenden „Kunde“ genannt – erkennt durch seine Auftragserteilung an MaxSimson.Photos (Maximilian Simson) – im Folgenden „Fotograf“ genannt – seine Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Bildauffassung und Gestaltung des Fotografen ausdrücklich an. Macht der Kunde nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Werks beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen.

II. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Jede Verbreitung oder Vervielfältigung im Sinne des § 60 UrhG der vom Fotografen erstellten Fotos bedarf jeweils ausdrücklicher Genehmigung.
Die Fotos dürfen nicht in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien abgedruckt werden, es sei denn, der Kunde erwirbt das dementsprechende Nutzungsrecht und vereinbart dieses mit dem Fotografen.
Bei Verwendung der Fotos kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Copyright-Aufdrucke auf den Fotos oder in den Dateien dürfen nicht entfernt werden. Die vom Fotografen erstellten Fotos sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art sichert der Auftraggeber zu, dass er dazu berechtigt ist. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben Eigentum des Fotografen und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder mit Copyright-Aufdruck, die zur Auswahl übergeben wurden, bleiben das Eigentum des Fotografen und dürfen weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden.

III. Vergütung
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Fotografen. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
Sofern der Auftraggeber keine spezifischen gestalterischen Vorgaben macht, sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Der Kunde hat das Recht, einen Aufnahmetermin zu kündigen. Der Termin muss allerdings mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten ist der Fotograf berechtigt, nach § 649 BGB eine gesetzliche Vergütung zu verlangen.
Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet, es sei denn, es wurde eine anderslautende Vereinbarung getroffen.

IV. Haftung
Der Fotograf gewährleistet die ordnungsgemäße Instandhaltung seines Equipments und ist während des gesamten Fotoshootings für dessen Bedienung verantwortlich. Im Falle einer technischen Störung verfügt der Fotograf in der Regel über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht haftbar zu machen, falls während der Arbeit eine technische Störung auftritt und dadurch die Arbeit vorübergehend unterbrochen werden muss, um das Equipment auszutauschen.
Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen aufgrund von Verzug, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder Verletzung gesetzlicher und/oder vertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Sollte der Fotograf aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall oder höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Fototermin erscheinen können, übernimmt er keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Der Fotograf bemüht sich in solchen Fällen um einen Ersatztermin.
Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten. Der Kunde ist für die Sicherung der übergebenen Dateien selbst verantwortlich.

V. Nutzungsrechte bei digitalen Dateien
Digitale Dateien werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck überlassen. Die private Nutzung ist ohne Einschränkungen gestattet. Eine kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen erlaubt. Der Weiterverkauf oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht gestattet.

VI. Speicherung und Archivierung der Fotos
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die erstellten Fotos nach Übergabe an den Kunden dauerhaft zu speichern. Eine erneute Bereitstellung nach Datenverlust kann nicht garantiert werden. Auf Wunsch kann eine Archivierung gegen eine gesonderte Gebühr vereinbart werden.

VII. Datenschutz & Veröffentlichung von Fotos
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig.
Der Fotograf behält sich das Recht vor, Fotos für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Werden auf den Fotos Personen erkennbar abgebildet, wird vor der Veröffentlichung eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

VIII. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse
Sollte die Durchführung eines Fototermins aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse unmöglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzleistung. Bereits geleistete Anzahlungen können nach Absprache für einen Ersatztermin angerechnet werden. Der Fotograf wird sich bemühen, eine alternative Lösung anzubieten.